Hier erhältst du Antworten! Wir haben für dich die wichtigsten Fragen rund um
unsere Angebote zusammengefasst.

Sollten dennoch Fragen offen sein, kannst du uns
gerne persönlich fragen!

FAQ - Häufig gestellte Fragen (und Antworten)

Fragen zur Ausbildung

  • Welche Voraussetzungen muss ich für eine Ausbildung erfüllen?

    Die Voraussetzungen sind je nach Ausbildungsberuf unterschiedlich. Du solltest auf jeden Fall einen Ausbildungsberuf wählen, der Deinen Interessen und Neigungen entspricht. Generell solltest Du gute Schulleistungen, selbstständiges sowie diszipliniertes Arbeiten, Engagement, Kreativität und natürlich Teamgeist mitbringen. In den Beschreibungen der einzelnen Berufsbilder werden die Voraussetzungen genauer beschrieben.

  • Wie lange dauert eine Ausbildung bei der Stadt Wetzlar?

    Die Ausbildung in den meisten Ausbildungsberufen dauert drei Jahre. Sie ist in den Beschreibungen der einzelnen Berufsbilder genau festgehalten. Eine Verkürzung der Ausbildung ist aber unter bestimmten Bedingungen möglich.

  • Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

    Die Ausbildungsvergütung richtet sich für alle Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD).

    Alle Auszubildenden und Studierende erhalten eine Jahressonderzahlung in Höhe von 90% des Ausbildungsentgeltes. Weiterhin kann ein Antrag auf vermögenswirksame Leistungen gestellt werden.

  • Kann ich die Ausbildung abkürzen?

    Grundsätzlich ja. Die Voraussetzungen richten sich nach dem Berufsbildungsgesetz
    (§ 7 und § 8 BBiG). Ein Kriterium kann die Anrechnung beruflicher oder schulischer Vorbildung sein. Bei einigen Berufen gibt es auch Vorgaben von der – für das Berufsbild - Zuständigen Stelle. Wenn sich Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende einig sind, kann dort ein Antrag, noch vor Beginn der Ausbildung oder in den ersten 3 Ausbildungsmonaten gestellt werden. Wir besprechen immer alle Möglichkeiten mit jedem einzelnen Auszubildenden und entscheiden gemeinsam.

  • Werde ich nach dem Abschluss der Ausbildung übernommen?

    Wir bieten allen Auszubildenden eine befristete Übernahme direkt im Anschluss an die Ausbildung an, um Berufserfahrungen zu sammeln. Zum Ende der Ausbildung suchen wir für jeden einzelnen Auszubildenden nach Möglichkeiten, bei uns eingesetzt zu werden. Selbstverständlich kannst Du Dich zum Ausbildungsende auf passende freie Stellen bei uns bewerben. Unser Ziel ist es, alle Auszubildenden, die wir erfolgreich ausgebildet haben, bei uns zu behalten und ihnen eine unbefristete Stelle anzubieten.

  • Welche Aufstiegschancen gibt es bei der Stadtverwaltung Wetzlar?

    Die Stadtverwaltung fördert grundsätzlich die Qualifikation ihrer Mitarbeiter/-innen. Fortbildungen für die jeweilige Aufgabenerledigung sind für uns selbstverständlich. Weiterbildung und Studium wird im Rahmen unserer Möglichkeiten auch gefördert – abhängig von der individuellen Situation.

  • Ich betreue mein Kind und kann eine Ausbildung nur in Teilzeit absolvieren.
    Geht das bei der Stadt Wetzlar?

    Selbstverständlich! Wir fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf! Unabhängig davon, ob vor dem Ausbildungsbeginn oder während der Ausbildung die Betreuung von Kindern oder Familienangehörigen nötig wird – wir sind für Dich da und beraten Dich mit Rat und Tat dabei, alles unter einem Hut zu bringen.

    Bei einer Teilzeitausbildung wird von Anfang an die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit oder die Verlängerung der Gesamtausbildungszeit vereinbart – ganz nach Deinem Bedarf.

Fragen zu den Studiengängen

  • Ich habe mein Studium abgebrochen – kann ich mich trotzdem bewerben?

    Ja! Wir behandeln alle Bewerber gleich – das heißt, dass Du zum Test eingeladen wirst, wenn Du die geforderten Eignungen erfüllst (zum Beispiel Schulabschluss). Bei der Auswahl steht die Eignung für das Berufsbild immer im Vordergrund.

  • Werde ich nach dem Abschluss des Studiums übernommen?

    Wir bieten allen Studierenden eine Übernahme direkt im Anschluss an das Studium an. Zum Ende der Studienzeit hin suchen wir für jeden einzelnen Studierenden nach einer passenden Möglichkeit, bei uns eingesetzt zu werden. Selbstverständlich kannst Du Dich zum Studienende auch auf freie Stellen bei uns bewerben. Unser Ziel ist es, alle Studierenden, die wir erfolgreich ausgebildet haben, bei uns zu behalten und ihnen eine unbefristete Stelle anzubieten.

  • Wie hoch ist die Studienvergütung?

    Die Studienvergütung beträgt zur Zeit 985 € monatlich. Sie wird auch dann gezahlt, wenn längere Studienphasen an der (Fach-) Hochschule stattfinden.

    Zusätzlich erhalten Studierende eine Jahressonderzahlung am Ende des Kalenderjahres in Höhe von 90% der Studienvergütung und Du kannst einen Antrag auf Vermögenswirksame Leistungen stellen.

  • Wie lange dauern die Studiengänge?

    Das ist unterschiedlich - je nach Studiengang. Manche dauern 6 Semester und andere dauern 7 Semester - schau einfach unter "Studium" und dem jeweiligen Studiengang nach.

Fragen zu Praktika

  • Wie lange muss ich täglich arbeiten?

    Die Dauer der Arbeitszeit richtet sich nach Deinem Alter (Jugendarbeitsschutzgesetz) und nach Deinem Praktikum.

    Wenn Du unter 15 Jahre alt bist, darfst Du täglich nicht länger als 7 Stunden im Praktikum arbeiten. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen täglich nicht länger als 8 Stunden beschäftigt werden (hinzu kommen die Pausenzeiten).

    Betriebspraktika (das heißt, die Schülerpraktika für 2 oder 3 Wochen) werden meist mit 6 Arbeitsstunden pro Tag geplant (dazu kommt eine Pause nach längstens 4,5 Arbeitsstunden).

    Am besten fragst Du vorher bei uns nach, was auf Dich zukommt.

Fragen zum Bewerbungsprozess

  • Ich habe mich schriftlich oder online beworben. Wie geht es nun weiter?

    Nachdem die Bewerbung bei uns eingegangen ist, erhältst Du zeitnah eine entsprechende Mitteilung.

  • Ich habe keinen Zwischenbescheid erhalten. Was ist zu tun?

    Solltest Du ca. eine Woche nachdem Du Deine Bewerbung abgeschickt hast noch nichts von uns gehört haben oder keinen Zwischenbescheid erhalten haben, setz Dich bitte mit uns in Verbindung.

  • Wie lange ist die Bewerbungsfrist?

    Alle Bewerbungen, die später eingehen, können wir leider nicht mehr berücksichtigen. Du erhälst dann eine entsprechende Absage von uns.

  • Kann ich mich auch initiativ auf die beschriebenen Ausbildungsberufe bewerben?

    Bitte bewirb Dich nur auf speziell gekennzeichnete Ausbildungsberufe. Generell bieten wir die beschriebenen Ausbildungsberufe an, jedoch werden diese nicht jedes Jahr ausgebildet. Wenn Du Dir unsicher bist, setz dich bitte mit uns in Verbindung.

  • Wie sieht das Auswahlverfahren aus?

    Genaue Informationen zu unserem Auswahlprozess und eine detaillierte Beschreibung des Auswahlverfahrens findest Du hier.

  • Ich möchte gerne meine Bewerbungsunterlagen zurück. Was muss ich tun?

    Wir senden Dir Deine Bewerbungsmappe gerne zurück. Bitte lege bei Deiner Bewerbung einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Wenn Du keinen Rückumschlag beilegst, gehen wir davon aus, dass Du die Bewerbungsunterlagen nicht zurück haben möchtest.

  • Ich habe ein Handicap. Kann ich mich dennoch bewerben?

    Selbstverständlich!! Menschen mit einem Handicap werden in unserem Auswahlverfahren bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Liegt bei Dir ein Handicap oder eine Einschränkung vor, weise uns bitte darauf hin.

  • Ich bin schon etwas älter und/ oder habe schon eine Ausbildung abgeschlossen. Kann ich mich dennoch bewerben?

    Ja! Wir behandeln alle Bewerber gleich – das heißt, dass Du zum Test eingeladen wirst, wenn Du die geforderten Eignungen erfüllst (zum Beispiel Schulabschluss). Erst nach dem Abschluss der Eignungsbeurteilung fragen wir, in welcher Form (Umschulung, verkürzte Ausbildung etc.) die Ausbildung durchgeführt werden kann.

  • Ich suche einen Umschulungsplatz. Kann ich mich bewerben?

    Ja! Wir behandeln alle Bewerber gleich – das heißt, dass Du zum Test eingeladen wirst, wenn Du die geforderten Eignungen erfüllst (zum Beispiel Schulabschluss). Erst nach dem Abschluss der Eignungsbeurteilung fragen wir danach, in welcher Form (Umschulung, verkürzte Ausbildung etc.) die Ausbildung durchgeführt werden kann.

Bewerbungstipps

  • Was erwartet mich im Bewerbungsgespräch?

    Wenn wir Dich zu einem Vorstellungsgespräch einladen, hast Du bereits die erste Hürde genommen. Mach Dir bitte darüber Gedanken, was Du kannst, was Du von einer Ausbildungsstelle erwartest, wohin Du einmal möchtest und weshalb der angestrebte Ausbildungsberuf und vor allem die Stadt Wetzlar als Arbeitgeber zu Dir passen. Du solltest Dich zudem auch über Deinen Wunschberuf informiert haben.

    Notiere Dir ruhig Fragen, die Du uns im Gespräch stellen möchtest. Im Gespräch solltest Du authentisch bleiben und nicht versuchen, jemand zu sein, der Du nicht bist. Nutze das Gespräch als Chance, um zu prüfen, ob der Ausbildungsberuf richtig ist und wir als Arbeitgeber zu Dir passen. Wir tun das auch.